Staat spart dank »Zwangsverpartnerung«

Kürzung der Ansprüche von Asylbewerbern beschlossen

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Erneut ist am Donnerstag das Asylbewerberleistungsgesetz geändert worden. Bereits bei zwei Anhörungen am Montag und einer Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Mittwoch waren die Gesetzentwürfe zur Änderung der Regelbedarfe für Hartz IV ab Januar 2017 praktisch in einem Atemzug mit zwei weiteren Gesetzen beraten worden, wodurch diese faktisch in den Hintergrund traten. Dies ist neben dem Asylbewerberleistungsgesetz auch ein Gesetz zur Regelung von Ansprüchen von EU-Ausländern auf Grundsicherung in Deutschland.

Alleinstehende erwachsene Flüchtlinge erhalten nur noch 332 Euro statt der gegenüber dem Sozialhilfesatz für Deutsche bereits gekürzten Summe von bisher 351 Euro. Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften bekommen gar nur 299 Euro und damit 74 Prozent des Regelsatzes nach dem Sozialgesetzbuch. Die Begründung im Gesetz lautet, die Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft bildeten »der Sache nach eine Schicksalsgemeinschaft«, was offenbar mit der Bedarfsgemeinschaft eines Hartz-IV-Haushaltes gleichgesetzt wird. Aus der Solidarität der Bewohner ergäben sich Synergieeffekte, die zu finanziellen Einsparungen führen könnten, ist die Erwartung. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst, der seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf auch in der Anhörung im Bundestag vorgelegt hatte, nennt die Gesetzesbegründung eine faktische Zwangsverpartnerung, die das Gesetz den Menschen zumute. Sie habe mit realistischer Bedarfsermittlung nichts zu tun.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2012 die Ungleichbehandlung von Asylbewerbern und Geduldeten im Sozialrecht als grundgesetzwidrig qualifiziert. An dieses Grundsatzurteil erinnerte die LINKE im Bundestag in einem Entschließungsantrag. Und an ein Wort des Vizepräsidenten des Gerichts Ferdinand Kirchhof, der das Motiv des Gesetzgebers mit dem Satz beschrieb: »Ein bisschen hungern, dann gehen die schon.« Dieses Motiv scheint die Bundestagsmehrheit erneut zu leiten, was sich auch in der Rückkehr zum Sachleistungsprinzip zeigt. In Gemeinschaftsunterkünften sollen wieder regelmäßig Sachleistungen statt Bargeldleistungen gezahlt werden. Die LINKE spricht von einem »nahezu unüberschaubaren Sammelsurium« von etwa 15 Kürzungstatbeständen, die mittlerweile im Asylbewerberleistungsgesetz enthalten sind.

Aushungern scheint auch Motiv im Umgang mit EU-Ausländern auf Arbeitssuche in Deutschland zu sein, über deren Ansprüche auf Sozialleistungen in einem weiteren Gesetz entschieden wurde. Hilfreich bei der Kappung von Leistungen waren mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes, in denen zuletzt das Recht der EU-Staaten konstatiert wurde, solche Leistungen zu verweigern. Das tut der Gesetzgeber jetzt auch in Deutschland. Unionsbürger, die weniger als fünf Jahre in Deutschland gearbeitet haben, sollen von Grundsicherung und Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Die Diakonie erklärte in ihrer Stellungnahme dazu: »Eine auf fünf Jahre ausgeweitete Vorenthaltung des sozio-kulturellen Existenzminimums für sich rechtmäßig in Deutschland aufhaltende Menschen und deren Familienangehörige stellt die deutsche Sozialstaats- und Werteordnung grundlegend in Frage.« Die Grünen, die in einem eigenen Antrag forderten, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, kommen der Bundesregierung immerhin zum Teil entgegen. Unionsbürger können auch nach ihrem Entwurf von Leistungen ausgeschlossen werden, »wenn sie nicht (mehr) nach Arbeit suchen oder ihre Arbeitssuche keine Aussicht auf Erfolg hat«.

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