Weihnachtsgeld für mehr als die Hälfte der Beschäftigten

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Mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland (55 Prozent) erhält Weihnachtsgeld. Von den nach Tarifvertrag bezahlten Arbeitnehmern profitieren fast drei Viertel (71 Prozent) von dieser Sonderzahlung, wie eine in Düsseldorf veröffentlichte Umfrage der Website www.lohnspiegel.de ergab. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber zahlen nur in 44 Prozent der Fälle Weihnachtsgeld.

Demnach erhalten 49 Prozent der Beschäftigten mit befristetem Arbeitsvertrag seltener Weihnachtsgeld als Arbeitnehmer mit unbefristeter Stelle (56 Prozent). Unter den befragten Frauen konnten sich 51 Prozent über die Jahressonderzahlung freuen, bei den Männern 57 Prozent.

Tarifverträge sehen in den meisten Wirtschaftszweigen ein Weihnachtsgeld als festen Prozentsatz des Monatseinkommens vor, allerdings in unterschiedlicher Höhe. Vergleichsweise hoch ist es mit 95 bis 100 Prozent des Einkommens unter anderem im Bankgewerbe sowie in der Süßwaren- und Chemieindustrie. Gar kein Weihnachtsgeld gibt es für Gebäudereiniger sowie für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe in Ostdeutschland.

In Ostdeutschland erhalten im Durchschnitt mit 45 Prozent der Beschäftigten deutlich weniger Menschen Weihnachtsgeld als in Westdeutschland mit 57 Prozent.

Arbeitgeber behindern die Gründung des Betriebsrats

Fast jede sechste Betriebsratsgründung wird einer Untersuchung zufolge von Arbeitgebern behindert. So würden Kandidaten eingeschüchtert, mit Kündigung bedroht oder die Bestellung des Wahlvorstands werde verhindert, erklärte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf.

Die Auswertungen stützen sich auf die Befragung von 159 hauptamtlichen Gewerkschaftern der IG Bergbau Chemie Energie, der IG Metall und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

Mehr als die Hälfte der Befragten gab demnach an, Fälle von Einflussnahme bei Betriebsratsgründungen zu kennen. Sehr häufig war dies demnach in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und im Gastgewerbe der Fall (76 Prozent). Aber auch in der Metall- und Elektroindustrie (53 Prozent) und im Bereich Bergbau, Chemie und Energie (43 Prozent) hatten die Befragten Kenntnis von Behinderungen bei der Aufstellung. Die betroffenen Firmen seien »überproportional häufig inhabergeführt«. Bei 835 Neugründungen von Betriebsräten habe sich die Geschäftsführung in 16,7 Prozent der Fälle eingemischt.

Was wichtig ist bei der Lehrstellensuche

Wer sich für das kommende Jahr um einen Ausbildungsplatz bewirbt, hat gute Chancen auf eine Stelle, weil das Angebot an Ausbildungsplätzen wächst, wie die Bundesagentur für Arbeit anhand ihrer Lehrstellenbilanz mitteilte. Nach wie vor seien einige Ausbildungsberufe bei den Jugendlichen sehr gefragt - und dort sei es schwierig, einen Platz zu bekommen.

Zu den gefragten Berufen gehören die Bereiche Innenarchitektur und Raumausstattung, die Bühnen- und Kostümbildnerei, das Veranstaltungsmanagement, Kamera- oder Tontechnik sowie Medienberufe.

Wer sich für diese Berufe interessiere, der versuche am besten, bereits als Schüler zum Beispiel im Rahmen von Praktika an die Unternehmen anzudocken.

Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose

Die gesetzliche Möglichkeit, Langzeitarbeitslose vorübergehend vom Mindestlohn auszunehmen, wird kaum genutzt. Die zuständigen Jobcenter stellen in rund einem Prozent der Fälle Bescheinigungen über das Vorliegen von Langzeitarbeitslosigkeit aus, so das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit.

Langzeitarbeitslose haben die Möglichkeit, sich für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde beschäftigen zu lassen. Durch diese Ausnahmeregel soll gesichert werden, dass der Mindestlohn die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt nicht erschwert. Derzeit gibt es in Deutschland 965 000 Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr ohne Job sind. Agentur/nd

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