Zinsen für den Mieter

Mietrecht: Mietkaution

Die Mietkaution ist gesetzlich zwar keine Pflicht, dennoch verzichtet kaum ein Vermieter darauf. Mit ihr sichert er sich gegen eventuelle Schäden oder ausbleibende Mietzahlungen ab. Allerdings darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der genaue Betrag steht im Mietvertrag.

Zudem ist es für den Vermieter Pflicht, das Geld getrennt von seinem Vermögen zu halten und so anzulegen, dass es verzinst wird. Die Zinsen müssen mindestens denen von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist entsprechen und stehen allein dem Mieter zu. Da diese Zinsen bis zu seinem Auszug die Sicherheit für den ...


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