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Behörden, die sich fürs Denken loben

Rheinland-Pfalz: Das Informationsfreiheitsgesetz führt mitunter zu seltsamen Anfragen - und seltsamen Antworten

  • Doreen Fiedler, Mainz
  • Lesedauer: 3 Min.

Ein Rentner in Schalkmehren in der Eifel ist besorgt, weil er an den Weihern am Ort mehrere tote Schwäne sieht. Ihm kommt eine Idee: Er könnte die Obduktionsberichte vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz anfordern und darin nachlesen, warum die Tiere gestorben sind - diese Möglichkeit hat er dank des 2008 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes. Doch die Behörde tut sich schwer, schickt über Monate hinweg einen Bericht nach dem nächsten - und am Ende eine Rechnung über 152,28 Euro.

Der Rentner ist erbost und wendet sich in diesem Jahr an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dieter Kugelmann und seine Behörde helfen Bürgern, die Akten anfordern, diese aber nicht erhalten, oder sonst Probleme mit ihrem Auskunftsrecht haben. »Der Mann konnte die Rechnung nicht nachvollziehen, und wir auch nicht«, sagt Sonja Wirtz, Mitarbeiterin beim Landesbeauftragten. Eigentlich habe der Rentner wegen ein paar Schwänen nicht gleich so viel Geld zahlen wollen. »Das gibt es leider, dass Behörden versuchen, Bürger so mundtot zu machen.« Kugelmann kennt viele solcher Fälle. 480 Mal haben sich in diesem Jahr Bürger, Organisationen und Behörden an ihn gewandt, weil es bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes hakt. Viele Verwaltungen, betonen Kugelmann und seine Mitarbeiter, bearbeiteten die Anfragen schnell, positiv und umfassend. Bis zu 45 Minuten Arbeit sind dabei auch kostenlos. Doch es gebe eben auch Beamte, die das Gesetz nicht so toll fänden, weil es mehr Arbeit für sie bedeutet. »Es ist nicht so, dass alle begeistert wären«, sagt Kugelmann.

Natürlich kann nicht jeder Bürger jede Information abfragen. Fragt jemand zum Beispiel das Sozialamt, wie viel Sozialhilfe der Nachbar bekommt, kann die Behörde das aus Datenschutzgründen nicht einfach publik machen. Das Sozialamt wende sich in solch einem Fall an den Nachbarn, erklärt Kugelmann. »Der Bürger entscheidet selbst, ob er seine Daten rausgeben will, das ist nicht Sache der Behörde.« Auch Geschäftsgeheimnisse dürften die Behörden nicht ohne Rücksprache veröffentlichen. Manchmal werden die Behörden sehr erfinderisch, um Anfragen abzulehnen. Ab und an erklären sie zum Beispiel, ihre Arbeit sei entstanden durch »Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren«, also geistiges Eigentum - und damit geschützt. Das sei Unsinn, stellt Kugelmann klar. Gerichte hätten das mehrfach bestätigt. »In Behörden wird gut gearbeitet, aber nicht schöpferisch gearbeitet.«

Als positives Beispiel gilt bei der Informationsfreiheitsbehörde von Rheinland-Pfalz die Polizei in Trier, die bereitwillig Unfallstatistiken, Bilder von Demonstrationen, Funkzellenauswertungen, Einnahmen durch Blitzer und so weiter herausgibt. »Eine kleine Insel von glückseliger Transparenz«, sagt Martina Schlögel von der Behörde.

Seit Beginn des Jahres hat Rheinland-Pfalz auch ein Transparenzgesetz - als einziges Bundesland neben Hamburg. Das bedeutet, dass die Behörden aktiv selbst Informationen herausgeben und nicht warten sollen, bis der Bürger sich meldet. In fünf Jahren sollen alle Behörden mitmachen - erst die Ministerien, dann die oberen Landesbehörden, dann die Kommunen. Kugelmann meint, eine schnelle Umsetzung sei notwendig. Denn wenn immer mehr Bürger Akten von Behörden anfordern, könnten ganze Verwaltungen lahmgelegt werden. Wenn die Informationen aber schon online stehen, brauchen die Bürger gar nicht mehr danach fragen. dpa/nd

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