Schutz für historisch sensible Tage

Thüringen: Rot-Rot-Grün hat ein neues Versammlungsgesetz vorgelegt

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Erfurt. Thüringens rot-rot-grüne Landesregierung will Demonstrationen an historisch sensiblen Tagen und Orten erschweren. Einen Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsrechts billigte das Kabinett am Dienstag, wie das Innenministerium mitteilte. Die dort enthaltenen Regelungen sollen mehr Rechtsklarheit für die Versammlungsbehörden schaffen und für die Teilnehmer von Demonstrationen eine klare politische Botschaft setzen, wie Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) erklärte. Die Regierung wolle historisch sensible Tage und Orte besonders schützen.

Entsprechende Forderungen waren unter anderem nach rechtsextremen Aufmärschen am 9. November, dem Jahrestag der antijüdischen Nazi-Pogrome von 1938, laut geworden. Bei einem Aufmarsch von Rechtsextremen in diesem Jahr im thüringischen Jena hatten diese sich auf den Jahrestag des Mauerfalls 1989 am gleichen Datum berufen. Die Jenaer Stadtverwaltung hatte vergeblich versucht, den Aufmarsch zu unterbinden.

Die Stadt hatte wegen des brisanten Datums verfügt, dass die Demonstration um einen Tag vorverlegt wird. Die Organisatoren des rechten Aufmarsches wehrten sich zuletzt vor Gericht, das die Beschwerde der Stadt zurückwies. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht argumentierte, es seien keine konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargelegt worden.

Innenminister Poppenhäger warnte vor übertriebenen Erwartungen an die geplante Gesetzesänderung, die jetzt in die Anhörungsphase vor allem mit den kommunalen Spitzenverbänden geht. Ein klarstellendes Landesversammlungsgesetz sei nur einer von vielen Bausteinen zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sagte er.

In Thüringen galt bislang das Versammlungsrecht des Bundes, das bereits Demonstrationen vor den KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora untersagte. Bei der Föderalismusreform im Jahr 2006 war die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. Der Thüringer Kabinettsentwurf orientiert sich Poppenhäger zufolge an vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer, vor allem denjenigen in Bayern.

In Bundesländern, die bislang kein eigenes Versammlungsgesetz erlassen haben, gilt das Bundesrecht zunächst weiter. Eigene Gesetze erließen neben Bayern inzwischen auch Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Berlin hat 2013 nur einen Teilbereich des Versammlungsrechtes neu geregelt.

Bayern war das erste Bundesland, das von der Möglichkeit Gebrauch machte, ein eigenes Versammlungsgesetz zu erlassen. Es wurde am 22. Juli 2008 beschlossen, war wegen einer Reihe restriktiver Bestimmungen sofort sehr umstritten. Unter anderem war vorgesehen, dass die Polizei von Versammlungen »Übersichtsaufnahmen« anfertigen, auswerten und unter Umständen unbegrenzt speichern konnte. Zudem wurden dem Veranstalter einer Versammlung weitreichende und von Art, Umfang oder Ort der Versammlung unabhängige Informationspflichten gegenüber den Behörden auferlegt.

Noch im September 2008 wurde von einem Bündnis aus dreizehn Organisationen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben. Im Februar 2009 setzte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf einen Eilantrag hin eine Reihe von Vorschriften des Gesetzes außer Kraft. Dies führte zu einer Anpassung des Gesetzes durch den bayerischen Gesetzgeber. Sie trat am 1. Juni 2010 in Kraft, geht aber nach Ansicht einiger Gegner des Gesetzes nicht weit genug. dpa/nd

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