Zweifelhafte Telefonate in Thüringen

Sonderermittler stellt an 13 Polizei-Anschlüssen unzulässige Mitschnitte fest

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 3 Min.

Nach monatelanger Kleinarbeit kommt der Sonderermittler des Thüringer Innenministeriums zur Abhöraffäre der Landespolizei, Wolfgang Schmitt-Wellbrock, zu einem geteilten Ergebnis seiner Untersuchungen: Einerseits sind nach seinen Recherchen an mehreren Polizeitelefonen tatsächlich und über Jahre hinweg widerrechtliche Gesprächsmitschnitte angefertigt worden. Andererseits habe es aber keinen Missbrauch dieser Aufzeichnungen gegeben, sagt Schmitt-Wellbrock am Dienstagnachmittag in Erfurt in einem schmucklosen Raum im Dachgeschoss des Innenministeriums. Der Raum passt gut zu der Nüchternheit und Sachlichkeit, die Schmitt-Wellbrock und auch Thüringens Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) bei der Vorstellung des Berichts demonstrieren. Die politische Bewertung des Berichts dagegen ist viel emotionaler.

Schmitt-Wellbrock sagt, insgesamt seien an 13 Anschlüssen Gespräche unzulässig mitgeschnitten worden: an neun Nebenstellen in Erfurt, Gotha, Jena, Saalfeld und Suhl sowie an vier Vermittlungsstellen in Erfurt, Sonneberg und Eisenach. Die Aufzeichnungen seien auch nicht von der Dienstanweisung gedeckt gewesen, die die Mitschnitt-Praxis habe regeln sollen. Diese Dienstanweisung empfehle er ohnehin zu überarbeiten, sagt Schmitt-Wellbrock - was Poppenhäger nach eigenen Angaben bis zum 1. Mai 2017 tun lassen will.

Diese neue Vorschrift solle auch einfacher umzusetzen sein als die bisherige Dienstanweisung, sagt Poppenhäger. So solle mehr als bislang ausgeschlossen werden, dass einzelne Beamte die Vorschriften nicht richtig einhalten. Was sie in der Vergangenheit massenhaft taten, weil sie - anders als es die alte Dienstanweisung von ihnen gefordert hatte - ihre Gesprächspartner häufig nicht darauf hinwiesen, dass auch Nicht-Notruf-Gespräche aufgezeichnet wurden. Von der Einleitung irgendwelcher Disziplinarmaßnahmen wolle er trotzdem absehen, sagt Poppenhäger.

Aufgeflogen war die Mitschnitt-Praxis durch die Anzeige eines Staatsanwalts aus Gera, der sich durch das Anfertigen der Aufzeichnung ausspioniert fühlte. Der Jurist hatte Strafantrag gestellt, weil ein Polizist während eines Telefongesprächs mit ihm seine Frage bejaht hatte, ob dieses Gespräch aufgezeichnet werde. Der Beamte hatte vor Beginn des Telefonats aber nach Darstellung des Staatsanwaltes nicht auf die Aufzeichnung hingewiesen. Nach den Medienberichten war ein Sturm der Entrüstung losgebrochen. Poppenhäger hatte Schmitt-Wellbrock deshalb als Sonderermittler eingesetzt.

Warum die Debatte um den Bericht politisch nicht ohne Brisanz ist und bei anderen Menschen als Poppenhäger und Schmitt-Wellbrock große Emotionen auslöst: Auch beim Einsatz der umstrittenen Software Device Watch innerhalb der Thüringer Polizei hat Schmitt-Wellbrock keine Hinweise auf einen Missbrauch finden können. Die Software sei zwar technisch in der Lage, genau zu protokollieren, wie Polizisten ihre Computer nutzen, sagt er. Diese Option sei aber innerhalb der Polizei nie aktiviert worden und habe deshalb im Freistaat tatsächlich nie genutzt werden können. Sie diene dem Schutz der IT-Systeme der Polizei. Das hatte auch das Innenministerium in der Vergangenheit immer wieder behauptet - und damit dem LINKE-Landtagsabgeordneten Rainer Kräuter widersprochen, der behauptet hatte, über diese Software seien einzelne Beamte gezielt überwacht worden. Kräuter war von seiner Zeit in der Politik Polizist und Polizeigewerkschafter.

Die Thüringer CDU-Fraktion im Landtag zielt deshalb in ihrer Bewertung des Berichts nicht ohne Schadenfreude genau auf diesen Widerspruch zwischen den Angaben Kräuters und den Befunden des Sonderermittlers. Nicht nur, dass führende Vertreter der Partei im Land versucht hätten, die Polizei zu kriminalisieren, sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler.

In seiner Bewertung des Berichts geht der Thüringer LINKE-Innenpolitiker Steffen Dittes vielleicht auch deshalb kaum auf die alten Vorwürfe zu Device Watch ein. Stattdessen fordert er vor allem das, was Poppenhäger angekündigt hat: Die Überarbeitung der Dienstanweisung.

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