nd-aktuell.de / 23.12.2016 / Politik / Seite 2

Ruf nach Haft und Überwachung

Zwei neue Gesetze sollen Gefährder künftig besser beschatten

Stefan Otto

Nach dem Berliner Anschlag war der Vorstoß von CSU-Chef Horst Seehofer, die Zuwanderungs- und Sicherheitspolitik neu zu justieren, eine der ersten Wortmeldungen aus der Politik. Sogleich kritisierten zwar besonnene Kräfte die Forderung als Schnellschuss, weil kurz nach der Tat noch gar nicht fest stand, dass ein Geflüchteter mit dem Anschlag in Verbindung gebracht werden kann. Doch dieser Satz treibt auch drei Tage nach dem Anschlag die Diskussionen an. Denn es mehren sich Stimmen, die nach Bekanntwerden der Vita des Tatverdächtigen Anis Amri mehr Handhabe gegen Menschen fordern, denen ein terroristisches Handeln zugetraut wird.

CSU-Innenexperte Stephan Mayer rief am Donnerstag noch einmal in Erinnerung, dass Amri bereits in Abschiebehaft war, nach einem Tag aber wieder entlassen werden musste. Also müsse die Dauer der Abschiebung verlängert werden können, schlussfolgerte er. Diese Forderung ist nicht neu. Bereits nach der Festnahme des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr in Sachsen forderte die Union, Gefährder schneller zu inhaftieren.

Dies könne etwa durch einen neuen Passus im Aufenthaltsgesetz geschehen, hieß es - wenn dort als Haftgrund »Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung« eingeführt würde. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich offen für eine Gesetzesänderung, obwohl dies die SPD für rechtsstaatlich problematisch hält. Proteste dagegen kamen auch von der Opposition: Menschen »aufgrund ihrer Gesinnung oder eines allgemeinen Verdachts« einzusperren, verstoße gegen rechtsstaatliche Prinzipien, sagte Jan Korte, Innenpolitiker der LINKEN.

Angesichts von derzeit rund 500 sogenannten Gefährdern bundesweit sieht auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Handlungsbedarf. Der Vizevorsitzende des BDK, Sebastian Fiedler, forderte am Donnerstag im Deutschlandfunk deutlich mehr Personal, um Gefährder besser beschatten zu können. Hilfreich sei hierbei auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel, so Fiedler.

Hierzu hat das Justizministerium längst eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die eine Ausweitung der elektronischen Überwachung für Extremisten nach ihrem Haftende vorsieht. Am Donnerstag ging ein entsprechender Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung. Demnach soll die Fußfessel, die bislang vor allem bei Schwerverbrechern und Sexualstraftätern angewendet wird, künftig auch bei Kriminellen zugelassen werden, »die wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung terroristischer Vereinigungen verurteilt wurden«, wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) unlängst erläuterte. Die Maßnahme ist Teil des Sicherheitspaketes, das de Maizière nach den Gewalttaten im Sommer in München, Ansbach und Würzburg vorgeschlagen hatte. Kommentar Seite 4