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Keine Abstellkammer

Mieterrechte zur Garage

Die Garage ist als Platz zum Abstellen von Kraftfahrzeugen definiert. Es spricht nichts dagegen, wenn dort nicht nur das Auto, sondern auch Motorräder oder Fahrräder geparkt werden. Was aber darf dort nicht lagern?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1037321.keine-abstellkammer.html

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