Befreiung auch rückwirkend

Rundfunkbeitrag

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Nach einer Information der Verbraucherzentralen Berlin und Brandenburg ist ab 1. Januar 2017 eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch rückwirkend möglich. Denn ab 1. Januar 2017 gelten für den Rundfunkbeitrag neue Regelungen. Wer es bislang verpasst hat, einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen, kann dies rückwirkend für drei Jahre tun.

»Durch die neue Regelung können Verbraucher in Zukunft von einer Beitragsbefreiung oder Ermäßigung profitieren, auch wenn sie es versäumt haben, sich sofort darum zu kümmern«, erklärt Andreas Baumgart, Verbraucherberater bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. »Wir raten daher, alle Bescheide, die eine Befreiung oder Ermäßigung in den letzten drei Jahren begründen, beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einzureichen«, ergänzt der Experte.

Neu ist auch, dass Beitragsbefreiungen künftig für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden können, falls die betroffenen Verbraucher bereits zwei Jahre lang aus immer dem gleichen Grund von der Beitragspflicht befreit waren. »Die Befreiung gilt dann nicht nur für den nachgewiesenen Zeitraum, sondern ein Jahr darüber hinaus«, so Baumgart.

Überdies profitieren auch erwachsene Kinder, die noch bei ihren Eltern leben: »Befreiungen und Ermäßigungen gelten ab 1. Januar 2017 nicht nur für Antragsteller und deren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner, sondern auch für deren Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie mit ihnen in einer Wohnung leben«, so der Verbraucherschützer.

Nachweise für eine Beitragsbefreiung - etwa eine Bescheinigung des Jobcenters - können zukünftig in Kopie eingereicht werden. Bisher mussten Antragsteller Originale oder beglaubigte Kopien einsenden. Dies müssen sie nun nur noch auf Verlangen des Beitragsservice tun.

Beratung in Brandenburg unter www.vzb.de/beratung-vor-ort; alternativ Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 9995 (Mo. bis Fr. von 9 bis 18 Uhr); telefonische Beratung mittwochs von 10 bis 12 Uhr unter (0331) 98 22 9299.

Beratung in Berlin: Termine für die persönliche Beratung unter (030) 214 85-150 dienstags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr. Unter (030) 2154 85-160 können sich Verbraucher mittwochs zwischen 10 und 12 Uhr beraten lassen.

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