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Befreiung auch rückwirkend

Rundfunkbeitrag

Nach einer Information der Verbraucherzentralen Berlin und Brandenburg ist ab 1. Januar 2017 eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch rückwirkend möglich. Denn ab 1. Januar 2017 gelten für den Rundfunkbeitrag neue Regelungen. Wer es bislang verpasst hat, einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen, kann dies rückwirkend für drei Jahre tun.»Durch die neue Regelung können Verbraucher in Zuk...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1038105.befreiung-auch-rueckwirkend.html

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