Karlsruhe: Antrag auf NPD-Verbot gescheitert

Verfassungshüter: Partei hat kein «Potenzial» zu Beseitigung von Demokratie

  • René Heilig, Karlsruhe
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Update 10.20 Uhr: Verbotsantrag gescheitert
Die NPD wird nicht verboten, so lautete der am Dienstag verkündete Spruch der obersten Verfassungsrichter in Karlsruhe. «Das Ergebnis mag der Eine oder der Andere als irritierend empfinden», erklärte der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Die Einschätzung traf zu. Denn die NPD vertritt ein «auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept». Sie wolle «die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ‚Volksgemeinschaft‘ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen».

Ihr politisches Konzept missachte «die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar». Zugleich arbeite die NPD «planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin». Dennoch wird die NPD nicht verboten. Denn...



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