Zu geringe Wirkkraft

Oberster Richterspruch lässt der rechtsradikalen NPD weiterhin freien Lauf / Bundesweit steigt die Anzahl rechter Straftaten

  • René Heilig, Karlsruhe
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Beim über zweistündigen Verlesen der 298 Seiten, auf denen die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ihren Spruch zugunsten der NPD begründeten, spielten das »demokratische und freiheitliche Zusammenleben« sowie die von der Verfassung garantierte »Menschenwürde« mehrfach eine Rolle. Die Richter versuchten, rechtsphilosophische und damit moralische Grundsätze zu formulieren. Sie analysierten die Herkunft und die Grundprinzipien der rechtsextremistischen Partei, zerlegten ihre völkisch-rassistischen Prinzipien, dokumentierten Aussagen von Parteispitzen. Sie lasen Dokumente, Reden, Facebook-Einträge und haben es sich offenkundig nicht leicht gemacht. Es wird Zeit brauchen, die so formulierten Rechtsgrundsätze im Einzelnen zu analysieren. Die Notwendigkeit zu gründlicher Debatte ist offensichtlich. Ein »Weiter wie gehabt« dürfte nach dem Urteil weder für Rechtsextremisten noch für den übergroßen demokratischen Teil der G...


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