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Kein Schmerzensgeld posthum

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München. Für die weitere künstliche Ernährung seines unheilbar kranken und dementen Vaters bekommt ein Sohn vom Arzt keinen Schadenersatz. Das Landgericht München I wies am Mittwoch die Klage des Mannes ab. Der Sohn hatte Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von 150 000 Euro geltend gemacht: Die künstliche Ernährung habe das schwere Leiden nur verlängert. Der Vater war seit 2006 über eine Magensonde ernährt worden. Spätestens ein Jahr vor seinem Tod im Jahr 2011 sei das nicht mehr fachärztlich angemessen gewesen, argumentierte der Sohn. Das Gericht hatte aber bereits in mündlicher Verhandlung das Versäumnis des Arztes lediglich darin gesehen, dass er Sohn und Betreuer nicht zum Beratungsgespräch über das weitere Vorgehen bei dem Patienten gebeten hatte. epd/nd

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