Konsequenzen bei Hartz IV egal

Bundesregierung weiß nicht, welche Folgen die Totalsanktionen der Jobcenter für die Betroffenen haben

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Sanktionen gehören zu den schärfsten Instrumenten der Jobcenter. Mit der Kürzung von Geldleistungen, die im Extremfall auf Null gefahren werden können, will man strafen und konformes Verhalten der Langzeitarbeitslosen erzwingen. Die Frage, ob man das menschenwürdige Existenzminimum, das Hartz IV nach Ansicht der Bundesregierung gerade noch so absichert, überhaupt durch Sanktionen beschneiden darf, beschäftigt auch das Bundesverfassungsgericht. Das Sozialgericht Gotha hatte einen entsprechenden Vorlagebeschluss eingereicht. So möchte das Sozialgericht klären lassen, ob Hartz IV-Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Schließlich leitet sich das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus dem in der Verfassung verankerten Sozialstaatsprinzip ab.

Wohl kaum mit diesem Prinzip vereinbar sind die sogenannten Vollsanktionen. Wer sich wiederholt weigert, eine ihm zugewiesene Arbeit aufzunehmen, dem kann das Jobcenter die Reg...


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