Anschlussinhaber haftet nicht für Untermieter

Filesharing

Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Amtsgericht Hamburg am 31. August 2016 (Az. 36a C 45/16).

Zum Hintergrund: Privatpersonen erhalten in großer Zahl Abmahnungen wegen illegalen Filesharings. In diesem Zusammenhang fällt häufig der Begriff der »Störerhaftung«. Dabei geht es darum, dass jemand, der lediglich die technischen Voraussetzungen geschaffen hat - wie etwa das Anschließen eines WLAN-Routers oder das Einrichten eines Telefonanschlusses - für den Urheberrechtsverstoß eines anderen haften und die Abmahnkosten sowie Schadenersatz zahlen soll.

Der Fall: Die ...


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