nd-aktuell.de / 25.01.2017 / Ratgeber / Seite 24

Zu viert auf 25 Quadratmetern

Mietrecht: Überbelegung

Ob es etwas enger zugeht oder jedem Mitbewohner viel Raum zugestanden wird, muss jeder Mieter für sich entscheiden. Doch eines dürfen Mieter nicht tun: Es ist ihnen nicht gestattet, das Objekt über zu belegen.

In einem Münchner Fall war schon via Mietvertrag vereinbart worden, dass sich in einer Einraumwohnung mit einer Größe von 25 Quadratmetern nur der Mieter und höchstens noch seine (Ehe-)Partnerin dauerhaft aufhalten dürften. Im Laufe der Zeit kamen allerdings zwei Kinder des Paares hinzu.

Der Eigentümer kündigte mit dem Hinweis auf Überbelegung. Das Amtsgericht München (Az. 415 C 3152/15) sah es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ebenso und verwies darauf, dass einem Erwachsenen bzw. zwei Kindern im Alter bis zu 13 Jahren durchschnittlich mindestens zehn Quadratmeter zustehen müssten. Das sei hier klar unterschritten worden. LBS/nd