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Rom: Verfassungsgericht ändert Wahlrecht

Rom. Das italienische Verfassungsgericht hat die Reform des Wahlrechts für die Abgeordnetenkammer verworfen und damit den Weg für Neuwahlen geebnet. Die Richter entschieden, dass die Abgeordneten der ersten Kammer des Parlaments wieder ebenso wie der Senat nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden müssen. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung forderten die Oppositionsparteien Fünf-Sterne-Bewegu...

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