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Schon recht, das Recht

René Heilig zu den vergeblichen Versuchen von Vorratsdatenspeicherung

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass das im Oktober 2015 beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Es gibt also gute Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht abermals ein Stoppzeichen setzt. Bereits im März 2010 haben die obersten Richter den damaligen Gesetzestext für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Den Autoren half kein Verweis auf EU-Normen, denn die hat der Europäische Gerichtshof im April 2014 gleichfalls als ungültig charakterisiert, da sie mit der EU-Grundrechtscharta nicht vereinbar sind. Erst im Dezember 2016 bekräftigte der Europäische Gerichtshof, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung illegal ist. Also verboten!

Natürlich kommt nun der Einwand, die Terrorgefahr sei so groß, da gehe es nicht ohne schärfere Abwehrmechanismen. Mag sein. Natürlich ist es Aufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen vor Gewalt und Kriminalität. Doch ebenso natürlich hat er die Freiheitsrechte seiner Bürger zu garantieren. Da gibt es kein Entweder-oder, kein erstens und zweitens. Recht und Gesetz gelten für Bürger und Regierende gleichermaßen. Neu ist das nicht. Umso mehr fragt man sich, wieso Minister und Abgeordnete diese simplen Grundsätze der Demokratie immer wieder missachten. Aus Dummheit? Wohl kaum.

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