Rettung für die Bau-Sozialkassen

Ein neues Gesetz hilft, soziale Errungenschaften im Baugewerbe zu erhalten

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Wenn der Bundesrat an diesem Freitag aller Voraussicht nach das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) beschließt, dann dürfte damit vielen Bauarbeitern, Gewerkschaftern, tarifgebundenen Unternehmen und Angestellten der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) ein Stein vom Herzen fallen. Mit dem erwarteten Ja der Länderkammer ist dann ein Gesetz endgültig in trockenen Tüchern, das die durch einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts ausgelöste Rechtsunsicherheit beendet und Ängsten vor einer möglichen Insolvenz der SOKA-BAU den Boden entzieht. Damit sind Urlaubsansprüche und Zusatzrenten für rund 830 000 Beschäftigte in der Baubranche und 370 000 Rentner ebenso gesichert wie überbetriebliche Ausbildungsstätten für den qualifizierten Nachwuchs in der Branche.

Als eine besondere Institution bundesdeutscher Sozialpartnerschaft haben die Sozialkassen der Bauwirtschaft eine lange Tradition. Sie werden auf der...


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