Lehrerin mit Kopftuch bekommt Entschädigung

Landesarbeitsgericht spricht abgelehnter Muslima Entschädigung zu - und stellt damit Neutralitätsgesetz in Frage

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt Lehrern an allgemeinbildenden Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidung. Dagegen klagte im vergangenen Jahr eine Bewerberin muslimischen Glaubens vor dem Arbeitsgericht (»nd« berichtete). Das Gericht wies damals die Klage zurück mit der Begründung, das Land Berlin habe in dem Fall rechtmäßig entschieden, da der Paragraf 2 des Neu᠆tralitätsgesetzes keine Ausnahmen zulasse. Gegen dieses Urteil ging die Klägerin in Berufung und bekam am Donnerstag Recht.

Die Lehrerin war aus gesundheitlichen Gründen abwesend, den Platz neben der Anwältin Maryam Haschemi Yekani nahm eine Vertreterin des Antidiskriminierungsnetzwerks des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg ein, das die Klägerin mit dem Netzwerk gegen Diskriminierung. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Castingveranstaltung im April 2015, auf der das Land nach Lehrern für Grundschulen suchte. Bei dem Gespräch machte die Bewerberin ...


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