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Arbeitgeber zahlt für »Knöllchen«
Steuertipp
Wenn ein Paketdienst die Verwarnungsgelder fürs Falschparken seiner Zusteller übernimmt, ist das nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf kein Arbeitslohn und muss nicht versteuert werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1041776.arbeitgeber-zahlt-fuer-knoellchen.html
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