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Betriebsrat darf bei Facebook-Seite der Firma mitreden

Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts

Betriebsräte haben beim Facebook-Auftritt ihres Unternehmens Mitbestimmungsrechte. Dies gilt zumindest dann, wenn Facebook-Nutzer auf der Seite der Firma Kommentare abgeben und sich damit zu einzelnen Beschäftigten äußern können.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1041787.betriebsrat-darf-bei-facebook-seite-der-firma-mitreden.html

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