Russland darf Syrer nicht abschieben

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Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland untersagt, einen Syrer in sein Heimatland abzuschieben. Dies wäre wegen der humanitären Situation und des Ausmaßes der Gewalt in Syrien eine Verletzung seines Rechts auf Leben, entschieden die Straßburger Richter am Dienstag. Geklagt hatte ein Mann, der 2011 mit einem Visum eingereist und nach dessen Ablauf in Russland geblieben war. 2015 wurde er deshalb zu einer Geldbuße verurteilt und aufgefordert, das Land zu verlassen. Er beantragte daraufhin Asyl, was aber wegen der Verurteilung abgelehnt wurde. dpa/nd

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