Brandstifter von Nauen legt Revision ein

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Potsdam. Die wegen des Brandanschlags von Nauen zu langen Haftstrafen verurteilten Neonazis haben Revision eingelegt. Sowohl der zu insgesamt neueinhalb Jahren Haft verurteilte damalige NPD-Stadtverordnete Maik Schneider als auch sein zu sieben Jahren Haft verurteilter Mittäter Dennis W. haben die Urteile angefochten, erklärte am Mittwoch Sabine Dießelhorst, Sprecherin des Landgerichts Potsdam. Darüber müsse der Bundesgerichtshof entscheiden. Schneider und sein 29-jähriger Mittäter hatten im August 2015 die Turnhalle des Oberstufenzentrums in Nauen niedergebrannt, kurz bevor dort zeitweilige Flüchtlinge untergebracht werden konnten.

Der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter hatte die Urteile unter anderem mit dem Gedanken der Generalprävention begründet. Denn die Angeklagten hätten die Sporthalle aus rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Motiven niedergebrannt. Der Staat könne die Gesinnung der Täter und den Bruch der Rechtsordnung nicht dulden, betonte Horstkötter.

Schneider hatte zuvor vergeblich versucht, den Brandanschlag als Unfall herunterzuspielen. Denn er habe nur ein Zeichen setzen und dazu die Fassade ein wenig einrußen wollen. Dieser Darstellung wollte jedoch nicht einmal sein Verteidiger Ulli Boldt folgen, der in seinem Plädoyer für seinen Mandanten fünf Jahre Haft wegen vorsätzlicher Brandstiftung gefordert hatte.

Schneider ist nach Angaben des NPD-Landesverbands Brandenburg mittlerweile aus der Partei ausgeschlossen worden, weil er längere Zeit keine Mitgliedsbeiträge mehr gezahlt habe. dpa/nd

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