Pflegekassenzuschuss auch für Reparaturen in der Wohnung

Bundessozialgericht stärkt Rechte von Behinderten

Nach den gesetzlichen Regelungen gibt es die Zuschüsse für die behindertengerechte Umgestaltung der Wohnung. Wurde jedoch der gesetzliche Zuschuss in Höhe von 4000 Euro nicht voll ausgeschöpft, kann der Differenzbetrag für spätere Reparaturkosten geltend gemacht werden. So urteilte das Bundessozialgericht in Kassel am 25. Januar 2017 (Az. B 3 P 4/16 R und Az. B 3 P 2/15 R). Konkret ging es um Reparaturkosten für ein elektrisches Türöffnungssystem und einen Treppenlift.

Im ersten Fall hatte ein seit seiner Geburt behinderter Rollstuhlfahrer aus Coburg geklagt. Der Mann lebt im Rahmen des Betreuten Wohnens in einer eigenen Wohnung. Er kann mit einem Finger seinen E-Rollstuhl steuern. 2010 hatte er bei der Pflegekasse der AOK Bayern für die Verbesserung seines Wohnumfeldes einen Zuschuss beantragt.

Für den behindertengerechten Umbau des Bades und für den Einbau eines elektrischen Türöffnungssyst...


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