nd-aktuell.de / 01.03.2017 / Politik

Ausschuss des EU-Parlaments will Le Pens Immunität aufheben

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen »Verbreitung von Gewaltbildern« im Internet / Rechtspolitikerin verliert Prozess um Bezeichnung als »Faschistin«

Brüssel. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am Dienstag dafür ausgesprochen, die Immunität der extrem rechten französischen Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen aufzuheben. Der Ausschuss folgte damit einer Aufforderung der Staatsanwaltschaft von Nanterre bei Paris. Diese hatte Ende 2015 gegen die Politikerin Ermittlungen wegen »Verbreitung von Gewaltbildern« im Internet eingeleitet.

Am Donnerstag befasst sich das Plenum des Europaparlaments mit der Aufhebung der Immunität Le Pens, die laut Umfragen in der ersten Runde der französischen Präsidentschaftswahl im April die meisten Stimmen erhalten wird. In der Regel folgen die Europaabgeordneten dem Votum des Ausschusses. Bislang hat sich die Französin unter Verweis auf ihre parlamentarische Immunität geweigert, einer polizeilichen Vorladung in Nanterre Folge zu leisten.

Die Vorsitzende der extrem rechten Front National (FN) hatte im Dezember 2015 auf ihrer Twitter-Seite drei Gräuelfotos von Opfern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) veröffentlicht. Eines zeigte die enthauptete Leiche des 2014 in Syrien ermordeten US-Journalisten James Foley, ein zweites einen in Brand gesetzten Gefangenen in einem Käfig, ein drittes einen Mann, der von einem Panzer überrollt wird. Die Fotos versah die FN-Chefin mit dem Satz: »DAS ist der IS.« Sie reagierte damit auf Äußerungen des bekannten Journalisten Jean-Jacques Bourdin, dem sie vorwarf, eine Parallele zwischen ihrer Partei und der IS-Miliz gezogen zu haben.

Unterdessen ist Le Pen mit einer Beschwerde gegen die Bezeichnung als »Faschistin« endgültig gescheitert. Das höchste französische Gericht bestätigte am Dienstag den Freispruch des Linkspolitikers Jean-Luc Mélenchon vom Vorwurf der Beleidigung. Mélenchon hatte 2012 während des Präsidentschaftswahlkampfes im Fernsehen gesagt: »Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?«

Die Aussage habe die Grenzen der freien Meinungsäußerung nicht überschritten, hieß es in der Entscheidung des Kassationsgerichts. Es wies damit Le Pens Rechtsmittel gegen ein Urteil des Pariser Berufungsgerichts aus dem Oktober 2015 zurück. Agenturen/nd