Tödliche Dosis erlaubt

Gericht fällt bemerkenswertes Urteil zum Suizid von unheilbar Erkrankten

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Wer schwer krank ist und daran leidet, kann sich in Deutschland palliativmedizinisch behandeln lassen. Dabei erhält er Betäubungsmittel in einer solchen Dosierung, dass seine Schmerzen gelindert werden, er an den Betäubungsmitteln aber nicht stirbt. Nun gibt es aber auch Menschen, die schwer und unheilbar krank sind, daran stark leiden und deshalb aus dem Leben scheiden wollen. Sie haben nach der Entscheidung des Dritten Senats des Bundesverwaltungsgerichts Anspruch auf eine tödliche Dosis von Betäubungsmitteln, damit sie also Suizid begehen können (Az. 3 C 19.15). »Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll«, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp.

Voraussetzungen dafür sind, dass »die Patienten wegen ihrer unerträglichen Leidenssituation frei und ernsthaft entschieden haben, ihr Leben beend...


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