Vorwurf der unerlaubten Wahlwerbung

SPD in Schleswig-Holstein sieht den Vorgang gelassen

  • Dieter Hanisch
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Haben zwei SPD-Minister in Schleswig-Holstein mit Briefen unerlaubte Wahlwerbung betrieben? Der Wissenschaftliche Dienst des Kieler Landtages sieht Anzeichen dafür. Nun wird es eine Prüfung der Vorwürfe vor dem Landesverfassungsgericht geben. Ein von der CDU beantragter Missbilligungsantrag scheiterte am Mittwoch aber an der Koalitionsmehrheit.

Vor einem Wahltermin herrscht ein Mäßigungsgebot, was Mitteilungen von Regierungen angeht, wenn es um Aussagen zugunsten von Parteien oder Koalitionen geht. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1977 festgelegt, dass die zulässige Öffentlichkeitsarbeit von Regierungsseite da an ihre Grenze stößt, wo die Wahlwerbung beginnt. Eine Konkretisierung wird nun wohl das Landesverfassungsgericht in Schleswig liefern, welches die CDU mit einer Normenkontrollklage anrufen will, der sich die FDP eigenen Angaben zufolge anschließt.

Die Oppositionsparteien stören sich an einer von Schulministerin Britta...


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