nd-aktuell.de / 29.03.2017 / Ratgeber / Seite 22

Frist bis 31. März

Rentenversicherung

Wer noch freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2016 entrichten will, für den endet die Zahlungsfrist am 31. März 2017. Vor allem Versicherte, die ihre Anwartschaften auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten wollen, sollten diesen Termin nicht verpassen. Denn bereits eine Beitragslücke von nur einem Monat reicht, um diese Anwartschaft zu verlieren. Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöht sich später die Rente und es können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden. Der monatliche Beitrag kann zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1159,40 Euro in beliebiger Höhe gezahlt werden.

Auf dem Überweisungsauftrag muss die Versicherungsnummer, Vor- und Zuname sowie unbedingt der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge bezahlt werden. Weitere Infos bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland am kostenlosen Servicetelefon unter 800 1000 480 90. nd