BGH schützt Mieter vor Kündigung

  • Felix von Rautenberg
  • Lesedauer: 1 Min.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Mittwoch entschieden, dass ein Berliner Mieter nach vierzig Jahren nicht aus seiner Wohnung ausziehen muss. Die klagende Vermieterin hatte dem Mieter gekündigt, um die Räumlichkeiten der Beratungsfirma ihres Ehemannes zur Verfügung zu stellen. Die Gerichte der Vorinstanzen hielten die Kündigung aus Gründen des Eigeninteresses für berechtigt.

Wer seine Wohnung an Feriengäste vermietet oder sie als Büro nutzt, braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung. Um die Wohnungsnot zu lindern, herrschen seit knapp drei Jahren strenge Auflagen für die anderweitige Nutzung von Wohnraum. Wird das Zweckentfremdungsverbot missachtet, können hohe Strafen folgen.

Die Vorinstanzen hatten infolge des Verbots eine mit der Räumung verbundene Klage zurückgewiesen. Die Vermieterin ging in Revision. Das BGH wies die Berufung nun zurück. Aus dem Grundsatz-Urteil ergibt sich auch, dass die Gerichte künftig in Einzelfällen prüfen müssen, ob die Interessen des Eigentümers die des Mieters überwiegen. Gewerbliche Nutzung ist kein Kündigungsgrund.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal