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Arbeitsrechte ausgebremst

Für die Pflegekräfte des Roten Kreuzes macht Arbeitsministerin Andrea Nahles eine Ausnahme vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Was ist nur so besonders an den Rotkreuzschwestern? Als medizinisches Fachpersonal pflegen sie Patienten an Krankenhäusern in ganz Deutschland. Doch arbeitsrechtlich haben sie einen Sonderstatus.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1047397.arbeitsrechte-ausgebremst.html

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