Richterliche Ausnahmen vom Idiotentest

Zu oft werden Gutachten zur Rückgabe des Führerscheins verlangt, urteilte das Bundesverwaltungsgericht

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Fährt jemand betrunken Auto und wird dabei von der Polizei erwischt, führt das in aller Regel zu einem Strafverfahren und einer Anklage vor einem Amtsgericht. Dann ist ebenfalls in aller Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe die Folge und für einen gewissen Zeitraum ist auch der Führerschein weg. Danach kann er bei der Führerscheinstelle neu beantragt werden. Nun gehen zahlreiche Führerscheinbehörden dazu über, die neue Fahrerlaubnis nicht einfach auszustellen, sondern zuvor ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu verlangen - den sogenannten Idiotentest.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in zwei Grundsatzurteilen entschieden, dass dieses Vorgehen der Behörden rechtswidrig ist (Az. 3 C 24.15 und 3 C 13.16). Wenn der gemessene Blutalkoholwert unter 1,6 Promille liegt, ist der Führerschein auch ohne ein Gutachten neu zu erteilen. »Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen«, sa...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.