Ungleichbehandlung unehelicher Kinder in Deutschland

EuGH verurteilt Deutschland erneut wegen Diskriminierung im Erbrecht

Das Gericht gab am 23. März 2017 zwei Klägern Recht, die in Deutschland vergeblich durch alle Instanzen - bis hin zum Bundesverfassungsgericht - gezogen waren. Die deutsche Justiz hatte ihnen das Recht verweigert, von ihren ledigen Vätern zu erben.

Die deutschen Gerichte bezogen sich auf eine ehemals im Erbrecht verankerte Stichtagsregelung: Danach hatten uneheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 - und damit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes - geboren wurden, keinen Anspruch auf das Erbe des Vaters.

Die in Köln und Stuttgart lebenden Kläger wurden 1940 und 1943 geboren un...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.