Rückzahlungspflicht für Bundeswehrärzte

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Leipzig. Bundeswehrärzte müssen bei einem vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst die vom Bund übernommenen Ausbildungskosten zurückzahlen. Diese Zahlungen seien ein »angemessenen Ausgleich für die enttäuschten Erwartungen des Bundes«, dass ihm der Soldat mit seinen Spezialkenntnissen bis zum Ende der Verpflichtungszeit zur Verfügung stehen wird, heißt es in einem am Mittwoch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündeten Urteil. (Az.2 C 16.16) AFP/nd

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