Es bleibt dabei: Haft für KZ-Tattoo

Der NPD-Kreistagsabgeordnete Marcel Zech muss acht Monate ins Gefängnis

  • Lesedauer: 3 Min.

Brandenburg/Havel. Ein NPD-Kommunalpolitiker aus dem Landkreis Barnim muss wegen einer Tätowierung mit einem KZ-Motiv auf dem Rücken für acht Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) habe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Neuruppin vom November bestätigt, sagte am Donnerstag OLG-Sprecherin Judith Janik. Das öffentliche Zeigen des KZ-Tattoos im Oranienburger Erlebnisbad sei eine eindeutige Meinungsäußerung und erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung, erläuterte sie.

Der Kreistagsabgeordnete Marcel Zech (NPD) hatte sich die Silhouette des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau auf seinen Rücken tätowieren lassen und dazu den am Konzentrationslager Buchenwald angebrachten Spruch »Jedem das Seine«. So hatte er am 21. November 2015 mit seinen zwei kleinen Kindern das Erlebnisbad besucht. Ein Journalist sah das zufällig und machte nacheinander drei Bademeister darauf aufmerksam, bis einer nach Rücksprache mit einem Vorgesetzten verlangte, Zech solle seinen Rücken mit einem Handtuch bedecken oder gehen. Der NPD-Kommunalpolitiker verließ daraufhin das Spaßbad, in dem er sich zuvor zwei Stunden lang unbehelligt vergnügt hatte.

In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Oranienburg Zech im Dezember 2015 in einem beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. In einer Berufungsverhandlung erhöhte das Landgericht Neuruppin im November 2016 das Strafmaß wegen Volksverhetzung auf acht Monate ohne Bewährung. Mit dem Tattoo billige Zech den Massenmord der Nazis, hieß es zur Begründung.

Eine erneute Revision des Urteils wurde vom Oberlandesgericht nun verworfen. Zech habe in dem Revisionsantrag argumentiert, dass die bildliche Darstellung des KZ keine Meinungsäußerung sei, sagte Gerichtssprecherin Janik. Dagegen habe das OLG darauf erkannt, dass das Tattoo durchaus als Billigung des Holocaust zu verstehen sei. »Da das Tattoo in dem Schwimmbad zwei Stunden lang zur Schau gestellt wurde, ist das Rechtsempfinden der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt worden«, sagte Janik. Daher habe das OLG die verhängte Haftstrafe als gerechtfertigt angesehen.

Das Internationale Auschwitz-Komitee reagierte erleichtert auf die Entscheidung. »Gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Bestätigung dieses Urteils angesichts der Tatsache, dass die Überlebenden von Auschwitz immer öfter mit Verherrlichungen als auch mit Relativierungen oder Leugnungen des Holocaust konfrontiert sind, ein wichtiges Signal«, sagte Vizepräsident Christoph Heubner. Verherrlichung und Relativierung des Völkermords an den Juden sei eine Strategie, die Rechtsextreme weltweit verbinde. »Gerade deshalb ist dieses Urteil und der Tatbestand, dass der Täter eine Gefängnisstrafe wird verbüßen müssen, von großer Bedeutung.«

Zech selbst hatte im November vergangenen Jahres vor dem Landgericht Neuruppin erklärt, er sei dabei, die beanstandete Tätowierung in mehreren Sitzungen ändern zu lassen. Die ursprüngliche Abbildung des Eingangstors des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau mit Stacheldraht an den Seiten sollte dabei schrittweise zu einer Darstellung der Figuren Max und Moritz aus den Bildergeschichten von Wilhelm Busch umgearbeitet werden. nd/Agenturen

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