Abwahl des Bürgermeisters gültig

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Cottbus. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat eine Klage des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde (Dahme-Spreewald), Uwe Pfeiffer, gegen seine Abwahl abgewiesen. Diese sei nicht in unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit bleibt die Abwahl gültig. Der parteilose Pfeiffer war 2015 in einem Korruptionsprozess zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er eine Baufirma mit städtischen Mitteln begünstigt hatte. Im Februar 2016 wurde er dann in einem Bürgerentscheid abgewählt. Die jetzige Gerichtsentscheidung kann aber noch angefochten werden - mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht. dpa/nd

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