Küchenbrand durch Mikrowelle

Mietrechtsurteil

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Das Mikrowellengerät einer Bremer Mieterin löste einen Brand in der Küche aus. Die Mietwohnung war bis auf Weiteres unbewohnbar. Ausziehen musste die Frau also ohnehin. Sofort kündigte sie das Mietverhältnis und verlangte vom Vermieter die 400 Euro Kaution zurück. Sie sei für das Feuer nicht verantwortlich, denn das Gerät habe immer einwandfrei funktioniert.

Die Mieterin müsse eine nicht betriebssichere Mikrowelle benutzt und so den Brand verursacht haben, meinte der Vermieter. Die Gebäudeversicherung habe den Brandschaden bis auf einen Selbstbehalt von 1000 Euro reguliert. Diesen Betrag verrechne er mit der Kaution und mit der noch ausstehenden Miete.

Dazu sei der Vermieter nicht berechtigt, entschied das Amtsgericht Bremen (Az. 17 C 68/15) und stützte sich auf das Gutachten eines Sachverständigen. Die Mikrowelle sei zwar nicht mehr neu gewesen, habe aber offenbar bis zum Brand gut funktioniert. Der Brand sei wohl in der »Schaltereinheit« entstanden. Solche Schwachstellen könnte nicht einmal ein Elektriker von außen erkennen. Da der Brand nicht auf ihr Konto gehe, habe die Mieterin kündigen dürfen, so das Gericht. Von Mietern zu verlangen, Elektrogeräte nur an den Strom anzuschließen, solange sie benutzt werden, wäre lebensfremd. OnlineUrteile.de

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