Maduros Flucht nach vorn

Martin Ling zum Verfassungsvorstoß des venezolanischen Präsidenten

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 1 Min.

Es ist fraglos eine der wichtigsten Errungenschaften der bolivarischen Revolution: Venezuelas neue, per Referendum angenommene Verfassung von 1999. Mit diesem Werkzeug will Präsident Nicolás Maduro nun einen Ausweg aus der tiefen sozioökonomischen Krise des polarisierten Landes finden. Artikel 348 der besagten Verfassung verleiht unter anderem dem Präsidenten das Initiativrecht, eine Verfassunggebende Versammlung (VV) einzuberufen, gegen dessen Endprodukt Maduro kein Veto einlegen könnte.

Maduros Vorstoß in der Not hat Charme: Zurück zu den basisdemokratischen Wurzeln des chavistischen Projektes, das Hugo Chávez 1999 angestoßen und dann 2002 nach dem Putschversuch gegen ihn vertieft hatte. So sollen die Delegierten der Verfassunggebenden Versammlung den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft entstammen - unter anderem Rentner, Behinderte und Angehörige sexueller Minderheiten sollen dort vertreten sein.

Ob Maduros Vorstoß jetzt noch von Erfolg gekrönt sein kann, ist fraglich. Aus freien Stücken ohne internationalen Druck wird sich die Opposition nicht darauf einlassen. Und es wird vermittelnder unparteiischer Dritter bedürfen, damit die Zusammensetzung der VV von beiden Seiten akzeptiert wird. Papst Franziskus ist bisher mit seinen Dialogversuchen gescheitert, eine neutralere Alternative nicht in Sicht. In Venezuela ist nicht nur guter Rat teuer.

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