Gericht verurteilt Künstler im Streit um Jodl-Grab

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Rosenheim. In seinem jahrelangen Kampf gegen die Erinnerungsstätte für den Nazi-Kriegsverbrecher Alfred Jodl hat der Aktionskünstler Wolfram Kastner eine weitere Niederlage erlitten. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte ihn am Dienstag wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 2250 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Kastner 2015 an einem Grab der Familie Jodl auf der Fraueninsel im oberbayerischen Chiemsee den Buchstaben »J« entfernte, das Grab mit roter Farbe beschmierte und eine Tafel mit der Aufschrift »Keine Ehre dem Kriegsverbrecher« anbrachte. Zudem forderte er einen Nachkommen Jodls auf, den Namen Alfred Jodl am Grab zu entfernen oder einen Hinweis anzubringen, dass es sich bei Jodl um einen Hauptkriegsverbrecher handelte. Jodl ist in dem Grab nicht begraben. Kastner räumte die Vorwürfe ein, berief sich aber darauf, dass es sich um Kunstaktionen gehandelt habe. Das Gericht erklärte, dass es die Kunstfreiheit nicht erlaube, sich über die Eigentumsrechte anderer hinwegzusetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa/nd

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