nd-aktuell.de / 08.05.2017 / Brandenburg / Seite 12

Altanschließer klagt mit Erfolg auf Staatshaftung

Freie Wähler sprechen von einem großem Sieg, das Innenministerium nennt das Urteil eine Einzelfallentscheidung

Storkow. Im erbitterten Streit um rechtswidrige Beiträge für alte Kanalanschlüsse in Brandenburg hat nach Angaben der Dachorganisation der Wasserverbände erstmals ein Bürger vor Gericht die Rückzahlung erstritten. Dies geschah, obwohl die SPD-Landtagsfraktion vorher erhebliche Zweifel hatte, dass eine Klage unter Berufung auf das alte DDR-Staatshaftungsgesetz wirklich Erfolg haben könnte.

»Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat am Freitag entschieden, dass der Wasser- und Abwasserzweckverband Scharmützelsee-Storkow dem Bürger die Beiträge nach dem Staatshaftungsgesetz zurückzahlen muss«, bestätigte der Geschäftsführer des Landeswasserverbandstags, Turgut Pencereci, am Sonnabend. Zuerst hatte die »Märkische Oderzeitung« darüber berichtet. Pencereci, von Beruf Rechtsanwalt, hatte den unterlegenen Wasserverband als Bevollmächtigter vor Gericht vertreten.

Das Besondere an dem Fall: Anspruch auf Rückzahlung haben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur die Bürger, die gegen ihre Beitragsbescheide Widerspruch eingelegt haben. Wenn die sogenannten Altanschließer ohne Widerspruch gezahlt haben, sind die Bescheide rechtskräftig und können vor den Verwaltungsgerichten nicht mehr angefochten werden. Daher hatte sich der Kläger vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) auf das Staatshaftungsgesetz aus DDR-Zeiten gestützt, das in Brandenburg immer noch gilt, und er hatte Recht bekommen.

Die rot-rote Landesregierung hat den Wasserverbänden bislang nur finanzielle Unterstützung für die Rückzahlungen zugesagt, die rechtlich zwingend sind. Dies soll nach Schätzungen rund 200 Millionen Euro kosten. Sollten auch Bürger ihr Geld zurück erhalten, die ohne Widerspruch gezahlt haben, könnte dies weitere 400 Millionen Euro kosten.

Der Landeswasserverbandstag erwarte in Kürze weitere Entscheidungen brandenburgischer Gerichte, sagte Pencereci. Zu der Staatshaftung könnten aber voraussichtlich erst der Bundesgerichtshof oder sogar das Bundesverfassungsgericht abschließend Klarheit bringen. Denn der Zweckverband Scharmützelsee-Storkow habe bereits Revision gegen das Urteil angekündigt. Daher plane der Landeswasserverbandstag Musterverfahren, um das Land in die Verantwortung für die Kosten zu nehmen.

Das Urteil lasse hunderttausende Betroffene hoffen, reagierte Thomas Kaiser vom Wassernetz Brandenburg. Der Landtagsabgeordnete Péter Vida (Freie Wähler) sprach von einem »großen Sieg« für die Altanschließer. »Es kann davon ausgegangen werden, dass die Tausenden Parallelfälle ähnlich entschieden werden«, sagte Vida. Die Freien Wähler hatten dafür geworben, Ansprüche nach dem Staatshaftungsgesetz zu stellen und sie hatte dazu Vordrucke bereitgestellt so wie auch der Grundstücksnutzerverband VDGN. Vida forderte die Landesregierung auf, in einem Runderlass die Zweckverbände zu bitten, die Ansprüche der Bürger anzuerkennen. Die Kosten müsse das Land übernehmen, meinte Vida.

Innenministeriumssprecher Wolfgang Brandt erklärte, bei dem Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) handele es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nur einen Zweckverband betreffe. »Zudem kennen wir die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht.« dpa/nd Seite 4