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Marder im Dach einer Wohnanlage

Wohneigentum

Ein Wohnungskäufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Verkäufer, wenn ein Marderbefall einige Jahre zurückliegt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1050297.marder-im-dach-einer-wohnanlage.html

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