Europas Bürger dürfen mitreden

Gericht: EU-Kommission lehnte Initiative gegen Freihandelsverträge zu Unrecht ab

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Berlin. Die EU-Kommission hätte die Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative »Stop TTIP« nicht ablehnen dürfen. Solch eine Initiative könne »zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte« auslösen, entschied das Europäische Gericht am Mittwoch. Die Luxemburger Richter gaben damit einer Klage von Michael Efler, Vorstand des Vereins »Mehr Demokratie«, statt.

Im Juli 2014, auf dem Höhepunkt der Proteste gegen die geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA), hatten rund 230 Organisationen aus mehreren Ländern eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen diese Vorhaben starten wollen. Sie wollten damit insbesondere die Absenkung von Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzstandards und die Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen verhindern. Brüssel lehnte die Registrierung mit dem Argument ab, dass es sich bei den Verhandlungsmandaten nicht um Rechtsakte der Union, sondern um interne Vorbereitungsakte handle. Dagegen klagten die Aktivisten vor dem EU-Gericht, das den Beschluss Brüssels jetzt für nichtig erklärte.

Der Grundsatz der Demokratie sowie das der EBI zugrunde liegende Ziel, die demokratische Funktionsweise der Union zu verbessern, erforderten es, hier von Rechtsakten auszugehen. Verhandelt werde nämlich um ein internationales Abkommen, das »unbestreitbar eine Änderung der Rechtsordnung der Union herbeiführen soll«. »Das Urteil stärkt die Europäische Bürgerinitiative als Instrument der partizipativen Demokratie und ist eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission«, sagte Michael Efler von »Mehr Demokratie«. Damit habe der EuGH die Strategie der Kommission durchkreuzt, »die Bürger bei der Entwicklung internationaler Verträge völlig außen vor zu halten«. KSte Seite 2

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