nd-aktuell.de / 18.05.2017 / Politik / Seite 6

Es folgt die Entsorgung der Flüchtlinge

Bundestag entscheidet über massenhafte Abschiebung

Uwe Kalbe

Wenn zu vorgerückter Stunde am Donnerstagabend das Gesetz zur »besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« aufgerufen und nach Zweiter und Dritter Lesung beschlossen wird, schließt sich der Kreis. Den in den Asylpaketen I und II vorausgeschickten Regeln, die Flüchtlinge als »ausreisepflichtig« aussortieren sollen, folgen nun die Festlegungen, wie man die Betroffenen schnell los werden will. Pro Asyl spricht von einem »Hau-ab-Gesetz«, das Deutschland von einem Aufnahme- zu einem Abschiebeland mache. Dem Appell der Flüchtlingshilfeorganisation an den Bundestag, den Gesetzentwurf abzulehnen, wird allerdings nur die Opposition aus Linkspartei und Grünen folgen, vielleicht einige gewissensgeplagte Abgeordnete der SPD.

Grund an dem Gesetz zu zweifeln, hätte das Hohe Haus mehrheitlich, wenn man dem Urteil von Rechtsexperten folgt. Der Entwurf sei in »großen Teilen verfassungs- und europarechtlich fragwürdig« und durch Änderungen in letzter Minute noch erheblich verschärft worden, kritisiert Rechtsanwalt Michael Koch aus Würzburg. Er ist einer der Sprecher der Rechtsberaterkonferenz, eines Zusammenschlusses asyl- und aufenthaltsrechtlich spezialisierter Anwälte der deutschen Wohlfahrtsverbände.

Erst 2013 war die Praxis von Ausländerbehörden vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden, Vaterschaften mit dem Ziel anzuzweifeln, das Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen zu beenden. Den Behörden war ein Dorn im Auge, dass Aufenthaltsberechtigte mit der Vaterschaftsanerkennung ihre Familien und damit den Kreis von aufenthaltsberechtigten Personen vergrößern konnten. Im Abschiebungsbeschleunigungsgesetz ist nun eine noch schärfere Variante des Familienmobbings festgeschrieben: Vaterschaftsanerkennungen sollen bereits verhindert werden, wenn Vater, Mutter oder Kind dadurch ein Aufenthaltsrecht erwerben würden; selbst die Duldung als geringste Stufe eines Aufenthaltstitels soll ausreichen. Verfassungsrechtlich fragwürdig ist dies für die Rechtsanwältin Oda Jentsch aus Berlin. Weil Kindern so »auf unabsehbare Zeit die Klärung ihrer familiären, sozialen und staatsbürgerlichen Identität vorenthalten« werde. »Notare und Jugendämter sollen zum verlängerten Arm der Ausländerbehörde gemacht werden, denn vorgesehen ist eine Prüf- und Anzeigepflicht. Diese «unterläuft die Verschwiegenheitsverpflichtung von Notaren und gefährdet das Vertrauensverhältnis zu den Betroffenen», kritisiert Jentsch.

Unverändert trotz aller Kritik ist im Gesetz das massenhafte Auslesen der Handys von Flüchtlingen enthalten. Diesen Eingriff in die Privatsphäre nennen Organisationen wie Pro Asyl wiederum verfassungswidrig. Das Gesetz schaffe die rechtliche Grundlage für den gläsernen Flüchtling. Daten von Flüchtlingen soll das BKA nunmehr an Dienste in außereuropäischen Staaten übermitteln dürfen - hier kündigt sich eine Katastrophe für die Betroffenen an, auch wenn Verfolgerstaaten ausgeschlossen sind.

Die Bundesländer dürfen künftig alle Asylsuchenden bis zum Ende der Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen festhalten. Bislang endet diese spätestens nach sechs Monaten, weil bis dahin eine Überstellung in das EU-Erstaufnahmeland erfolgen muss oder aber Deutschland zuständig wird. Die neue Regelung verhindert nicht nur Kontakte der Flüchtlinge mit ehrenamtlichen Helfern und erschwert die Kontaktaufnahme mit Anwälten. Sie zeigt auch eine verhängnisvolle Passgenauigkeit mit Plänen in der EU. Die Dublin-IV-Verordnung, an der gegenwärtig gearbeitet wird, beendet die bisherigen Zuständigkeitsfristen. Künftig soll der Ersteinreisestaat der EU für den Flüchtling zuständig bleiben bis zum Ende des Verfahrens, ohne Ausnahme. Abschiebung ist ohne Befristung möglich, Lagerhaltung erleichtert sie erheblich.

Das Gesetz folgt dem Argument, «Gefährder» zu isolieren und auszuschalten - ihnen wird unter anderem mit Fußfesseln begegnet. Aber es folgt auch der Behauptung, die wachsende Zahl von Ausreisepflichtigen verlange zügigere Abschiebung. Das Gesetz nennt die Zahl von rund 215 000 Ausreisepflichtigen. Die LINKE nennt das politische Trickserei und weit überzogen. Die Innenpolitikerin Ulla Jelpke hält die Zahl um etwa 35 Prozent zu hoch angesetzt und beruft sich dabei auf eine Einschätzung des «Beauftragten für Flüchtlingsmanagement», Frank-Jürgen Weise, zur «Verbesserung der Datenqualität im Ausländerzentralregister (AZR)».