nd-aktuell.de / 19.05.2017 / Politik

Bundestag vereinfacht Abschiebungen

Opposition und Menschenrechtsorganisationen kritisieren Inhaftierung ohne Verurteilung und Auslesen von Handys als unverhältnismäßig

Berlin. Mit der Mehrheit der Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag am späten Donnerstagabend ein schärferes Abschieberecht beschlossen. Die Neuregelung stieß bei Menschenrechtsorganisationen auf scharfe Kritik. Mit dem Gesetz würden »rechtsstaatliche Standards abgebaut«, erklärte Amnesty International in Berlin.

»Verachtung per Gesetz«[1] – unser Kommentar zur Beschleunigung von Abschiebungen

Demnach können Ausländer ohne Aufenthaltsstatus künftig leichter in Abschiebehaft genommen werden, wenn von ihnen eine »erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter« oder die innere Sicherheit ausgeht. Das Gesetz aus dem Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht auch vor, dass technische Geräte wie Smartphones von Flüchtlingen künftig zur Ermittlung der Identität ausgelesen werden dürfen.

Die Opposition lehnte die Regelungen ab. Auch zwei SPD-Abgeordnete stimmten dagegen. Amnesty International kritisierte vor allem die Ausweitung der Abschiebehaft. Es drohe eine Zweckentfremdung, warnte die Menschenrechtsorganisation. Die Haft dürfe unter keinen Umständen als Präventivhaft genutzt werden, um Menschen aus dem Verkehr zu ziehen, bei denen keine ausreichenden Hinweise für eine polizeiliche Festnahme vorliegen.

Auch Pro Asyl kritisierte die Verschärfung der Abschieberegelungen scharf. Schutzsuchende drohten durch die Neuregelungen unter die Räder zu geraten. Caritas-Präsident Peter Neher bezeichnete den Eingriff in die Privatsphäre von Flüchtlingen durch das Auslesen von Handys als unverhältnismäßig.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte sein Gesetz. Man könne nicht hinnehmen, »dass Asylbewerber weitgehend sanktionslos und nach Belieben verschiedene Namen und Staatsangehörigkeiten angeben, keine brauchbaren Auskünfte geben und darauf hoffen, dass im Falle der Ablehnung des Asylantrags eine Abschiebung an der Beschaffung von Passersatzpapieren scheitert«, erklärte er anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes, über das der Bundesrat noch befinden muss.

Das Paket setzt Absprachen zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung um, die sich zum Ziel gesetzt haben, abgelehnte Asylbewerber künftig konsequenter und schneller in ihre Heimat zurückzuschicken. Ende Februar verzeichnete die Statistik rund 215.000 ausreisepflichtige Ausländer, 60.000 davon hatten keine Duldung.

Neben einer Erweiterung der Abschiebehaft sowie des sogenannten Ausreisegewahrsams sieht das neue Gesetz eine auf den jeweiligen Bezirk beschränkte Residenzpflicht für Asylbewerber vor, die über ihre Identität getäuscht haben. Zudem wird den Ländern ermöglicht, Asylbewerber bis zu zwei Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, um möglichst während des Aufenthalts das Asylverfahren zu beenden. Agenturen/nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1051452.verachtung-per-gesetz.html