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Keine Klage gegen Unternehmer Harald Huth

Die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) darf nicht mehr behaupten, eines ihrer Mitglieder habe den Unternehmer Harald Huth verklagt. Dies hatte die basisdemokratische Gewerkschaft auf einem Flugblatt geschrieben. Daraufhin forderten Anwälte des Immobilienunternehmers Huth eine Unterlassungserklärung von der FAU, wie diese am Montag mitteilte. »Da es sich um einen reinen Faktenfehler hand...

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