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Jobcenter darf nicht in Sex-Shop zwangsvermitteln
Hartz-IV-Betroffene wehrt sich gegen Arbeit im Erotikbereich / Kipping: In diesem Fall dürfen keine Sanktionen angedroht werden
Ein Berliner Jobcenter wollte eine Bezieherin von Hartz IV in einen Sex-Shop vermitteln und drohte mit Sanktionen, sollte sie sich nicht um die Stelle bemühen. Darf es das? Jein, sagt die Bundesregierung.
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