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Jobcenter darf nicht in Sex-Shop zwangsvermitteln

Hartz-IV-Betroffene wehrt sich gegen Arbeit im Erotikbereich / Kipping: In diesem Fall dürfen keine Sanktionen angedroht werden

Ein Berliner Jobcenter wollte eine Bezieherin von Hartz IV in einen Sex-Shop vermitteln und drohte mit Sanktionen, sollte sie sich nicht um die Stelle bemühen. Darf es das? Jein, sagt die Bundesregierung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1052808.jobcenter-darf-nicht-in-sex-shop-zwangsvermitteln.html

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