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Entschädigung für erlittene Diskriminierung steuerfrei
Steuerrecht
Eine wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz fällige Entschädigung muss grundsätzlich nicht als Einkommen versteuert werden. Dies gelte auch, wenn der Arbeitgeber die Benachteiligung bestreite und das Geld lediglich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werde.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1053215.entschaedigung-fuer-erlittene-diskriminierung-steuerfrei.html
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