nd-aktuell.de / 07.06.2017 / Ratgeber / Seite 25

Widerruf ist ab 2018 möglich

Bauverträge

Was, wenn bei genauer Prüfung des Kleingedruckten im unterschriebenen Bauvertrag Zweifel aufkommen. Mit dem neuen Bauvertragsrecht, am 9. März 2017 beschlossen, sind Bauunternehmen ab 2018 gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden ein Widerrufsrecht einzuräumen, informiert der Bauherren-Schutzbund (BSB). Künftig beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsabschluss. Unternehmen müssen Verbraucher dann ordnungsgemäß und schriftlich über ihr Recht informieren. Sollte dies nicht geschehen, tritt es erst ab dem Zeitpunkt des Hinweises in Kraft. Spätestens ein Jahr und 14 Tagen nach Vertragsabschluss verliert der Bauherr jedoch seinen Anspruch auf Widerruf. BSB/nd