Wie Fahrradbesitzer vorbeugen können und was im Ernstfall zu tun ist

Fahrradklau - (k)ein Ende in Sicht

  • Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO
  • Lesedauer: 4 Min.

Grundsätzlich sollten Radfahrer ihr Gefährt nie unabgeschlossen herumstehen lassen - auch nicht, um kurz mal Brötchen zu holen. Fahrraddiebe sind oft Gelegenheitstäter, die Momente der Unachtsamkeit gezielt ausnutzen.

Faustregel für ein Schloss

Es lohnt sich, in ein gutes Schloss zu investieren. Je stabiler und schwerer, umso besser. Als Faustregel gilt: Das Schloss sollte rund zehn Prozent des Neupreises des Rads kosten. Aber selbst das teuerste Schloss hilft nicht, wenn Diebe das Rad einfach wegtragen können. Wichtig ist daher, den Rahmen des Fahrrades an etwas Unbewegliches wie einen Laternenpfahl oder einen robusten Fahrradständer zu ketten. Da sich die Langfinger am liebsten unbeobachtet ans Werk machen, empfiehlt es sich, Fahrräder nicht an verlassenen, schlecht einsehbaren Plätzen abzustellen.

Daten im Fahrradpass

Sinnvoll ist auch, das Fahrrad kennzeichnen zu lassen: Hierbei wird ein verschlüsselter, personenbezogener Code auf den Rahmen graviert oder mit einem speziellen Aufkleber aufgeklebt. Dadurch erschwert sich der Weiterverkauf, das macht das Rad für Diebe unattraktiv. Viele Polizeidienststellen und der ADFC bieten diesen Service für etwa 15 Euro an. Die Codierung und andere wichtige Angaben, zum Beispiel Rahmennummer, Fabrikat, Kaufdatum und -preis sowie besondere Merkmale wie Farbe, Aufkleber oder eventuelle Beschädigungen, können Radbesitzer in einem Fahrradpass eintragen. Im Falle eines Diebstahls haben Bestohlene die wichtigsten Daten auf diese Weise sofort parat.

Wenn es trotzdem passiert

Das Wichtigste, wenn das Fahrrad weg ist: Ruhe bewahren! Vielleicht steht es ja eine Straße weiter? Wer sicher ist, dass Diebe am Werk waren, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Hilfreich ist es, wenn man alle wichtigen Daten griffbereit hat. Ein vollständig ausgefüllter Fahrradpass ist in dieser Situation Gold wert. Wer sich die Daten nicht notiert hat, kann sie möglicherweise noch bei seinem Händler erfragen.

Die meisten Raddiebstähle klärt die Polizei leider nicht auf, die Erfolgsquote liegt gerade mal bei zehn Prozent. Trotzdem ist eine Anzeige sinnvoll und bei versicherten Rädern unverzüglich erforderlich, damit der Diebstahlschutz der Hausratversicherung greift. Der Leidtragende sollte den Schaden daher auch zügig seiner Versicherung melden - spätestens, wenn das Rad nach drei Wochen nicht wieder aufgetaucht ist.

Datenbanken einsehen

Betroffene können auch selbst aktiv werden: Im Internet gibt es mehrere Datenbanken für gestohlene Räder, etwa www.fahrrad-gestohlen.de oder radklau.org. Fahrradbesitzer können ihr Rad dort mit der Codierung registrieren und es im Falle eines Diebstahls als gestohlen melden. Verkauft dann der Dieb das Rad weiter und gibt der Käufer die Codierung in die Datenbank ein, kann er so den Besitzer ausfindig machen. Es kann sich auch lohnen, bei Fundbüros anzurufen oder an Bahnhöfen und zentralen Haltestellen in der Nähe Ausschau zu halten.

Den Verlust auffangen

Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Die günstigere Alternative ist die klassische Hausratversicherung, die Fahrräder in aller Regel mit einschließt. Anspruch auf Entschädigung haben Versicherte allerdings nur, solange das Rad in der Wohnung oder einem abschließbaren Keller steht. Kommt es im Hof oder vor einem Restaurant weg, geht der Bestohlene leer aus. Für einen relativ geringen Aufpreis ist es aber möglich, zusätzlich Diebstähle etwa auf offener Straße mit abzudecken.

Für hochwertige Räder bietet sich eine spezielle Fahrradversicherung an. Vielfahrer oder Menschen, die ihr Rad häufig an der Straße parken, können von dieser Police profitieren. Denn der Vollkaskoschutz besteht auch im Fall von Bruchschäden beim Rahmen, Unfällen und Vandalismus. Für die Auswahl der geeigneten Police sollten sich Radbesitzer die Frage stellen, wie viel das Rad wert ist und ob die Deckungssumme ausreicht.

Egal, auf welchen Tarif die Wahl fällt - vor dem Abschluss sind die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen: An welchen Orten gilt der Versicherungsschutz - und gilt er rund um die Uhr?

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