Neue Ölheizungen künftig tabu

Gesetz zum Schutz vor Überschwemmungen

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Bereits vorhandene Heizungen müssen über die kommenden fünf Jahre hochwasserfest gemacht werden. Das ist Teil des neuen Gesetzes zum Schutz vor Überschwemmungen, das der Bundestag am 18. Mai 2017 verabschiedet hat.

Neue Ölanlagen sind künftig dann verboten, wenn es »alternative Energieträger zu vertretbaren Kosten« gibt - denn auslaufendes Öl verschlimmert und verteuert Überschwemmungsschäden erheblich. Auch der Bau von Anlagen zum Hochwasserschutz wird erleichtert und beschleunigt. Für bestimmte Grundstücke in gefährdeten Gebieten erhalten die Länder ein Vorkaufsrecht. Falls ein Grundstück für den Küsten- oder Hochwasserschutz benötigt wird, darf der Besitzer notfalls enteignet werden.

Planungs- und Gerichtsverfahren werden beschleunigt, außerdem bekommt Hochwasserschutz bei der Bauplanung einen größeren Stellenwert. Ziel ist einerseits, Hochwasser etwa durch mehr Platz für das Versickern von Wasser zu vermeiden, und andererseits, Schäden zu verringern. Das Gesetz soll im Oktober in Kraft treten, geht aber nochmals in den Bundesrat.

Schwere Überschwemmungen gab es zuletzt 2013 an Elbe und Donau und im Frühsommer 2016 in Süddeutschland. Klimaforschern zufolge lässt die Erderwärmung extreme Wetterereignisse wie Starkregen zunehmen. dpa/nd

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